Inklusion


Umsetzung der Inklusion an der Silcherschule

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.

Inklusive Bildungsangebote sind in der Regel gruppenbezogen organisiert. Demnach besuchen mehrere Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam mit regulären Grundschülern eine Klasse der allgemeinen Schule. In ihrer Klasse werden die Schüler entsprechend dem Anspruch nach den jeweiligen Bildungsplänen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet.

Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen. Für die Differenzierung und Individualisierung arbeiten Grundschullehrer, Sonderpädagogen, ggf. Schulbegleiter und andere Unterstützer in einem Klassenteam zusammen. Den verschiedenen Fachgebieten kann so mit Professionalität begegnet werden und die Schüler können im Lernen passgenau unterstützt werden.

An der Silcherschule gibt es im Schuljahr 2024/25 in jeder Klassenstufe 1-2 Klassen, in denen inklusiv unterrichtet wird.

Die Schulleitung und die zuständigen Lehrerinnen haben sich intensiv mit der Umsetzung der Inklusion an der Silcherschule beschäftigt und die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, um in einer Klasse lernschwache, aber auch sehr begabte und leistungsstarke Kinder zu fördern. Aufgabe der Grundschule ist es auch in der Vergangenheit gewesen, alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen in den Blick zu nehmen. Auch seither wurde aufgrund der unterschiedlichen Leistungsniveaus der Kinder individuell unterrichtet. Oberstes Ziel ist es, dass sich alle Kinder bestens entwickeln können.

 

Quelle/nützlicher Link:            

Staatl. Schulamt Heilbronn, Begleitstelle Inklusion, Elternflyer Mai 2016